Der Rechtsschutz - Geschichtlicher Rückblick und Aussichten
Bereits im Mittelalter gab es die so genannte Eideslhilfe in den Schutzgilden. – Schon diese vertrat damals den Rechtsschutzgedanken, wie wir ihn heute kennen. Nach einigen erfolglosen Versuchen im 19. Jahrhundert und zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Frankreich eine
Prozesskosten-Versicherungen zu etablieren, sowie der Versuch in Österreich im Jahr 1935 den Rechtsschutzgedanken umzusetzen, hat sich jedoch in Deutschland schon ab dem Jahr 1917 die Rechtsschutz im Bereich Verkehrsfragen etablieren können.
Mit zunehmender Motorisierung der Bevölkerung wurden es auch immer mehr Verträge, die sich mit dem Rechtschutz bei Verkehrsfragen beschäftigte. Auch in dieser Hinsicht spielte wiederum Frankreich eine Vorreiterrolle, jedoch im Jahr 1928 hatte sich diese Versicherung auch in Deutschland endgültig etabliert.
In den Jahren vor und nach dem Wirtschaftswunder – also in den 1950er und 1960er Jahren – ging der Trend mehr und mehr dazu, dass immer mehr Haushalte immer mehr Versicherungen abschlossen, auch um sich gegen etwaige Kosten im Bereich des Rechtsschutz abzusichern. Dabei wurden immer weitere Rechtsgebiete erschlossen, die sich auch aufgrund des technischen Fortschrittes ergaben. Dass auch Unternehmen heute eine Rechtsschutzversicherung haben, ist eigentlich selbstverständlich.
In den letzten Jahren kam unter anderem das Rechtsgebiet Internet hinzu, wobei sich auch heute noch einige Versicherungsgesellschaften gerade mit diesem Rechtsgebiet sehr schwer tun, denn die etwaigen möglichen Risiken, die sich aus Urheberrechten zum Beispiel ergeben, sind doch recht hoch und von der Versicherungssumme her in der Regel nur sehr schwer abschätzbar, zumal hier auch die Gefahr besteht, dass sich große ausländische Firmen dadurch eventuell betroffen fühlen können und – so wie in den USA beispielsweise – zum Teil utopisch hohe Schadensersatzansprüche stellen. Hierbei ist dann die Gefahr recht groß, dass auch die Versicherungsnehmer selbst oftmals gar nicht wissen, welche Summe sie als Deckungssumme ansetzen sollen. – Mögliche Prozesskosten orientieren sich nun einmal ja an der strittigen Summe. Viele Versicherungsunternehmen bieten daher eine Internet Rechtsschutz gar nicht erst an.
Michaela